Umweltverbund bezeichnet die Gruppe der „umweltverträglichen“ Verkehrsmittel: nicht motorisierte Verkehrsträger (FußgängerInnen und öffentliche oder private Fahrräder), öffentliche Verkehrsmittel (Bahn, Bus und Taxis), sowie Carsharing und Mitfahrzentralen. Ziel des Umweltverbunds ist es, Verkehrsteilnehmern zu ermöglichen, ihre Wege innerhalb des Umweltverbunds zurückzulegen und weniger auf das eigene Auto angewiesen zu sein.
Ausgenommen sind witterungsbedingte Extremfälle oder unzumutbare Traglasten (z. B. außerordentlich umfangreiche Sportausrüstung und Schultasche) etc. Voraussetzung ist ein entsprechend zumutbares Angebot des öffentlichen Verkehrs bzw. professioneller oder privat organisierter Sammelsysteme bzw. Fahr-gemeinschaften (Mindest-Besetzungsgrad des Fahrzeuges: durchschnittlich drei Personen).
Ein zumutbares Angebot sind Wartezeiten von maximal 15 Minuten, Einzugsbereich für mindestens 50% der SportlerInnen geeignet, ergänzende Wegstrecken: zu Fuß von insgesamt einem Kilometer.
Es wird im Zusammenhang mit der Benützung von Fahrrädern und Rollern ausdrücklich auf die entsprechenden Regelungen in der Straßenverkehrsordnung hingewiesen!