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Selektion fĂŒr Non-Profit-Organisationen aus der Region Gemeinde Graz & Land Steiermark

Non-Profit-Organisationen

GebietskörperschaftTitelBeschreibungLink
Gemeinde GrazFrauenpreis der Stadt Graz Die Stadt Graz (Referat Frauen & Gleichstellung) vergibt jĂ€hrlich den Grazer Frauenpreis. Ausgezeichnet wird jeweils ein Projekt, das sich durch herausragendes Engagement fĂŒr MĂ€dchen und Frauen auszeichnet. Die Höhe des Preisgeldes fĂŒr den Grazer Frauenpreis, der jĂ€hrlich an ein Projekt vergeben wird, wird mit 6.000,- Euro festgelegt.Details: 1062223
Land SteiermarkFörderung frauenrelevanter Projekte Förderungen zur UnterstĂŒtzung der Umsetzung von frauenrelevanten Projekten gemĂ€ĂŸ der  Richtlinie fĂŒr die GewĂ€hrung von Förderungen im Rahmen des Gesetzes vom 6. Juli 2010 ĂŒber die Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen (SteiermĂ€rkisches Frauenförderungsgesetz - StFFG), LGBl. Nr. 82/2010 und der Steirischen Frauen- und Gleichstellungsstrategie 2020. AntragstellerInnen [mehr...]Details: 1031681
Land SteiermarkFörderung zu Gender Mainstreaming Zielgerichtete finanzielle UnterstĂŒtzung von Projekten, Initiativen Strukturen und Einrichtungen, die einen Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und MĂ€nnern (Gender Mainstreaming) leisten; Bewusstseinsbildung zum Thema Gleichstellung von MĂ€nnern und Frauen in all ihrer Vielfalt und Schaffung von unterstĂŒtzenden Rahmenbedingungen um diese zu erreichen. Gefördert werden unterschiedliche RechtstrĂ€ger, [mehr...]Details: 1059047
ÖsterreichOpferschutz-orientierte TĂ€terarbeit Opferschutzorientierte TĂ€terarbeit und tĂ€terbezogene Intervention mit MĂ€nnern im Bereich Gewalt in der PrivatsphĂ€re (Familie) mit dem Ziel der Verbesserung der Situation von Frauen und Kindern sowie gegebenenfalls weiteren Familienangehörigen, die von Gewalt durch MĂ€nner in der PrivatsphĂ€re (Familie) betroffen sind, durch Abbau von gewalttĂ€tigem Verhalten der betroffenen MĂ€nner. Zielgruppe [mehr...]Details: 1061753
ÖsterreichDream-Teams - Das Kraftpaket fĂŒr die Frauenligen Gegenstand der Förderung ist gemĂ€ĂŸ § 14 Abs. 1 Z 5 BSFG 2017 i.V.m. §14 Abs. 3 BSFG 2017 die Förderung der österreichischen Frauenliga. Durch die Schaffung einer breiteren Basis an Nachwuchsspielerinnen in den Vereinen soll langfristig eine Steigerung des Leistungsniveaus der höchsten nationalen Spielklasse Österreichs und der internationalen KonkurrenzfĂ€higkeit der Frauenligen sowie der [mehr...]Details: 1065820